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| Tiere sind unsere
Mitgeschöpfe. Sie haben Anrecht auf artgerechte Haltung und Schutz. Aber was nützt ein
fortschrittliches Tierschutz- gesetz, wenn Tierquälereien als Kavaliersdelikte behandelt
werden? |
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Seit dem Jahre 2003 sind Tiere keine Sache
mehr. Im Strafverfahren werden sie jedoch immer noch als solche behandelt, denn bei
Delikten wegen Tierquälerei hat nur der Täter Rechte. Nur er kann sich durch einen
Anwalt vertreten lassen, nur er hat Akteneinsichtsrecht, kann Beweismittel beantragen und
das Urteil anfechten. Der Tier- schutz und natürlich die betroffenen Tiere haben kein
einziges dieser Rechte. Das ist nicht fair. |
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Eine gerichtliche Beurteilung von
Tierschutzdelikten findet nur ganz selten statt. Im Jahre 2008 wurden über 90% aller
Strafunter- suchungen im Schnellverfahren ohne Gerichtsverhandlung durch- geführt und
mittels einer meist bedingten Geldstrafe oder Busse von wenigen hundert Franken
abgehandelt. Solche Strafen haben keine abschreckende Wirkung. |
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Heute sorgt nur im Kanton Zürich ein
Tierschutzanwalt dafür, dass Strafverfahren nicht im Sand verlaufen und dass
Tierquälereien nicht mit lächerlichen Bussen bestraft werden. Die Sachkompetenz des
Zürcher Tierschutzanwalts wird von den Strafuntersuchungs behörden wie auch vom
Veterinäramt sehr geschätzt. Die jährlichen Kosten betragen nur rund 80 000 Franken,
eine Bagatelle, wenn man bedenkt, dass der Kanton für die Strafverfolgung pro Jahr
insgesamt über 100 Millionen Franken ausgibt. |
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