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| TIERSCHUTZSTRAFFÄLLE |
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Es ist erschreckend, was Menschen
den Tieren antun können, heute, bei uns in der Schweiz.
Wer vorsätzlich ein Tier quält, könnte für ein solches Vergehen theoretisch mit einer
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe von maximal über einer Million
Franken bestraft werden. Die Praxis sieht jedoch anders aus:
Tierschutz-Straffälle aus allen Landesteilen belegen es mehr als deutlich:
Tierschutzvergehen werden von manchen Behörden nach wie vor als Bagatellen abgetan.
Tierschutz-Straffälle aus mehreren Jahren belegen es mehr als deutlich: Es hat sich über
die Zeit kaum etwas geändert.
Verstösse gegen das Tierschutzgesetz werden - wenn überhaupt - bloss als Uebertretung
bewertet, von Verwaltungsbehörden erledigt und allen- falls mit einer milden Busse
geahndet. Kommt ein Tierschutzvergehen tatsächlich einmal bis vor den Richter, so
fallen die Urteile oftmals so milde aus, dass von einer abschreckenden Wirkung keine Rede
sein kann.
Fällen Sie selber ein Urteil >> [ zu den Straffällen ] |
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